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Wir bieten erstklassige internationale Rechts- und Wirtschaftsberatung für Unternehmen, Start-ups, Franchisenehmer, Profisportler, Sportvereine und -verbände, Unternehmer aller Art sowie in Deutschland arbeitende und lebende Expatriates. Wir wurden 2020 als Familienunternehmen gegründet und verfügen über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung in der Beratung eines DAX-40 Konzerns.
Das Wirtschaftsrecht enthält Vorschriften und gesetzliche Regelungen, die den Wirtschaftsverkehr und die Handelsgeschäfte betreffen. Zu den Rechtsgrundlagen zählen u.a. das Handelsgesetzbuch (HGB), das Gesellschaften mit beschränkter Haftung betreffende Gesetz (GmbHG), das Aktiengesetz (AktG), das Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften betreffende Gesetz (GenG) sowie das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche.
Im Allgemeinen bezeichnet geistiges Eigentum jede Schöpfung des menschlichen Geistes, dass das Gesetz vor unbefugter Nutzung durch andere schützt. Diese Eigentumsrechte schaffen somit ein begrenztes Monopol auf diese geistigen Schöpfungen. Das geistige Eigentum kann u.a. durch folgende Möglichkeiten geschützt werden : Patente/Gebrauchsmuster, Designs, Marken (zusammen: "gewerbliche Schutzrechte"), Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse.
Unlauterer Wettbewerb ist so zu definieren, dass es sich dabei um alle Aktivitäten handelt, die gegen die guten Sitten verstoßen und somit nicht dem entsprechen, wie sich ein verständiger und gerecht denkender Gewerbetreibender verhalten würde. Zentrale Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Sportrecht lässt sich am ehesten als Anwendung des Rechts in einem sportlichen Kontext beschreiben. Angefangen bei Marketingthemen, Promotionsaktionen, Social Media und anderen Angelegenheiten mit Bezug zum geistigen Eigentum bis hin zum Sponsoring, Representation von Athleten und Vereinen, Veranstaltungsverträgen, Namensrechten und Markenschutz von Profisportlern, Vereinen oder Verbänden, die Bandbreite der Themen ist groß.
Das Medienrecht hingegen befasst sich vornehmlich mit der Lösung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Film, Fernsehen, digitalen Medien, Werbung, Verlagswesen, Marketing und anderen Bereichen der Medienwelt. Dieser Rechtsbereich umfasst auch das Recht des geistigen Eigentums (z.B. Fragen zum Urheberrecht und Eigentum). Die außergerichtliche Tätigkeit bezieht sich hauptsächlich auf das Entwerfen und Beraten bei Verträgen wie z.B. Künstlervereinbarungen, Lizenz- und Vertriebsverträgen, Werbeagenturverträgen sowie die Recherche von Schutzrechten zur Verwendung von Bildern oder Musikstücken.
Die 10 größten F&E-Investoren gaben allein im Jahr 2021 über 100 Milliarden US-Dollar für Forschung und Entwicklung aus, woraus deutlich die finanzielle und rechtliche Bedeutung dieses speziellen Bereichs abzulesen ist. Dies wiederum zeigt eindeutig den Bedarf an erstklassigen Rechtsdienstleistungen im Bereich der Forschung und Entwicklung. Beratung in Bezug auf Kooperationsverträge, privatrechtliche und öffentlich geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie die rechtssichere Gestaltung von Lizenzierungsvereinbarungen- und klauseln sind in einem derart wettbewerbsintensiven und schnelllebigen Umfeld von entscheidender Bedeutung um Wettbewerbsvorteile zu erlangen bzw. aufrechtzuerhalten.